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608/2008

Immissionsschutz bei rechtswidriger Wohnnutzung

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Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 17.03.2008 (8 A 929/07) Folgendes festgestellt:

1. Die Nachbarschaft kann selbst bei unzumutbaren Schallimmissionen kein immissionsschutzrechtliches Einschreiten verlangen, wenn deren Wohnnutzung formell und materiell illegal ist.

2. Die Genehmigung einer Betriebswohnung i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO wird mit der endgültigen Aufgabe des Betriebs, dem die Wohnnutzung zugeordnet ist, gegenstandslos.

3. Es liegt eine Nutzungsänderung i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB dann vor, wenn eine in einem Gewerbegebiet gelegene Betriebswohnung in eine allgemeine Wohnung umgewandelt wird.

Az.: II/1 660-00