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217/2009

Beschleunigung von Investitionen durch einfacheres Vergabeverfahren

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Mit Schnellbrief vom 05.02.2009 (Nr. 26/2009) hatten wir über den o.g. Vergabeerlass (MBl. 2009, S. 74) informiert. Nach dessen Nr. 1.4 ist nach der Zuschlagserteilung die Auftragsgabe zu veröffentlichen. In dem Erlass ist keine Mindestdauer der Veröffentlichung aufgeführt. Nach Auskunft der zuständigen Ministerien ist dieser Veröffentlichungszeitraum solange zu wählen, dass das Ziel – Schaffung von Transparenz – erreicht werden kann. Die Ministerien gehen dabei davon aus, dass hierfür ein Zeitraum von einem Monat regelmäßig angemessen sein dürfte.

Az.: II/1 608-00