Der Gewerbesteuer-Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit liegt im Jahr 2009 bei 5 Punkten. Die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2009 wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 11 vom 5. März 2009, Seite 434).
Az.: IV/1 932-03