Das zuständige Ministerium hat mit Runderlass vom 25.11.2008 die neuen Einkommensgrenzen für das Wohnraumförderungsgesetz bekanntgegeben. Diese sind im Intranet unter Fachgebiete - Bauen und Vergabe- Wohnraumförderungsgesetz abrufbar.
Az.: II/1 652-27