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8/2009

Feuerschutzsteuer 2009

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Im Rahmen der Föderalismusreform II ist beabsichtigt, die Ertragshoheit und Verwaltungskompetenz bei Versicherungs- und Feuerschutzsteuern zugunsten des Bundes zu verändern. Die Innenministerkonferenz hat sich auf ihrer Sitzung am 21.11.2008 zwar für die beabsichtigte Zusammenführung ausgesprochen, jedoch mit Blick auf die Sonderrolle der Feuerschutzsteuer für den Erhalt dieser Steuer als Landessteuer zur zweckgebundenen Finanzierung der Aufgaben des Brandschutzes ausgesprochen. Über den weiteren Stand der Beratungen wird zeitnah unterrichtet.

Az.: I 133-02