Der Landtag NRW hat am 06.12.2006 beschlossen, dass sich zum 01.02.2007 die Zuständigkeiten für die Wohnraumförderung von den großen kreisangehörigen Städten auf die Kreise hin verlagern. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte sich vehement gegen diese Entscheidung zulasten der großen kreisangehörigen Städte gewandt.
Az.: II/1 652-20