weiss

374/2009

Oberverwaltungsgericht NRW zum wirtschaftlichen Grundstücksbegriff

Link kopieren

Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 16.03.2009 (Az. 15 A 4308/06) nochmals klargestellt, dass bei der Hinzunahme einer Grundstücksfläche zu einer bereits veranlagten wirtschaftlichen Einheit eine neue wirtschaftliche Einheit entsteht. In diesem Fall beschränkt sich dann aber die Beitragspflicht wegen des Grundsatzes der Einmaligkeit der Beitragserhebung auf den neu geschaffenen Grundstücksteil (vgl. hierzu auch bereits: OVG NRW, Urteil vom 07.02.2006 – Az. 15 A 3734/03 - ; OVG NRW, Beschluss vom 15.07.1997 – Az. 15 A 1660/96 – NWVBl. 1998, Seite 21).

Az.: II/2 24-22 qu-ko