Im Februar bzw. im März 2009 haben die beiden Landschaftsversammlungen Westfalen-Lippe und Rheinland eine gemeinsame Resolution zur Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beschlossen. Mit der Resolution verfolgen die Landschaftsverbände – wie die kommunalen Spitzenverbände - das Ziel, eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten des Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderungen zu bewirken. Die Resolution hat folgenden Wortlaut:
„Zum 1. Januar 2009 ist die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen durch ein Bundesgesetz in Kraft getreten. Die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will im Herbst 2009 ein Eckpunktepapier für eine Gesetzgebung zur Reform der Eingliederungshilfe vorlegen. Die Landschaftsverbände werden sich hier konstruktiv einbringen.
Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind die zwei größten Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Rund 80 % der Haushalte der beiden Kommunalverbände sind bereits Sozialausgaben, mit der Eingliederungshilfe als größtem Ausgabeblock. Derzeit geben die Landschaftsverbände für die Eingliederungshilfe jährlich rund 3 Milliarden Euro für insgesamt ca. 115.000 Leistungsberechtigte aus.
Mit diesen Geldern unterstützen sie Menschen mit Behinderungen und ihre Familien mit dem Ziel des Nachteilsausgleichs und der Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Diesen Auftrag haben sie vom Land NRW in Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen – Sozialgesetzbücher IX und XII – erhalten.
Die beiden Landschaftsverbände sind durch ihre gute fachliche und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung verlässliche Partner sowohl für die behinderten Menschen als auch für die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Die beiden Landschaftsverbände stellen jedoch zugleich mit Sorge fest, dass insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen seit Jahren erheblich zunimmt. Dies wird sich auch aufgrund des medizinischen Fortschritts weiter fortsetzen. Diese für sich betrachtete positive Entwicklung trägt aber dazu bei, dass die Landschaftsverbände die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht haben. Trotz der von den Landschaftsverbänden ergriffenen Maßnahmen zur Kostendämpfung ergeben sich jährliche Mehrausgaben in den Sozialhilfehaushalten der beiden Verbände von bis zu 5 %. Die Landschaftsverbände sehen daher sowohl die inhaltliche Fortentwicklung als auch die Sicherung des bisher erreichten Niveaus der Leistungen der Eingliederungshilfe gefährdet.
Die Landschaftsverbände bedauern, dass in den Beratungen zwischen Bund und Ländern offenbar weder Überlegungen zu einem eigenständigen Leistungsgesetz außerhalb des Fürsorgerechts (SGB XII) angestellt wurden, noch ein Kompromiss in der Frage der Einführung eines Bundesteilhabegeldes gefunden wurde, das bereits im Jahr 2004 vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in die Diskussion eingebracht worden ist.
Die Landschaftsversammlungen Rheinland und Westfalen-Lippe fordern daher insbesondere die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufzugeben und im ersten Schritt die Empfehlung des Deutschen Vereins zum Bundesteilhabegeld in ihren Kernpunkten umzusetzen.
Im Jahr des Inkrafttretens der UN-Konvention fordern die beiden Landschaftsversammlungen: Die Mitverantwortung des Bundes für Menschen mit Behinderungen darf sich nicht auf die Schaffung anspruchsbegründender Rechtsgrundlagen beschränken sondern muss auch die Beteiligung an den erforderlichen finanziellen Mitteln umfassen!“
III 856
Az.: III 856