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324/2009

Neues Vergaberecht in Kraft

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Das im Februar 2009 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts ist am 24.04.2009 in Kraft getreten (BGBl I, S. 790-798). Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte mit sich. Es besteht nunmehr eine grundsätzliche Pflicht zur Losaufteilung. Auch sind „vergabefremde“ Kriterien für den Zuschlag wie dem Umweltschutz ausdrücklich zulässig. Schließlich sind die Rügepflichten für Bieter verschärft worden. Im Übrigen versucht das Gesetz auch Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand von der Vergabepflicht zu befreien. Allerdings ist insoweit darauf hinzuweisen, dass das OLG Düsseldorf einen Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof gerichtet hat, welcher inhaltlich diese neuen gesetzlichen Regelungen auf ihre Vereinbarkeit mit europäischem Recht hin überprüfen soll.

Eine umfassende Darstellung der Änderungen erfolgt in der nächsten Ausgabe des Städte- und Gemeinderates.

Az.: II/1 608-00