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302/2010

Einkommensermittlung und Raumnutzung in der sozialen Wohnraumförderung

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Änderung des Einkommensermittlungserlasses und der Wohnraumnutzungsbestimmungen: Die bisherigen Erfahrungen mit dem Vollzug des seit dem 01.01.2010 geltenden „Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)“, dem hierzu ergangenen Ein­kommensermittlungserlass und den Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) lassen aus Sicht des Ministeriums für Bauen und Vergabe einen Klarstellungsbedarf erkennen.

Die entsprechenden — ab sofort geltenden — Änderungen sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranet unter www.kommunen-in-nrw.de/Fachinformation und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungsrecht abrufbar.

Az.: II/1 651-20