Die neue Verordnung über bauordnungsrechtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten (Bauprodukte- und Bauartenverordnung — BauPAVO NRW [GV NRW, S. 717]) setzt die Anforderungen der EG Dienstleistungsrichtlinie um und führt vier verschiedene Rechtsverordnungen (WasBauPVO, HAVO, ÜTVO, PÜZÜVO) mit Vorschriften über Bauprodukte und Bauarten zusammen. Diese Verordnung kann im Intranet unter Bauen und Vergabe abgerufen werden.
Az.: II/1 660-09