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68/2010

Umsatzsteuer im Bereich der Abwasser- und Abfallentsorgung

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Mit Datum vom 21.10.2009 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen den Ministerpräsidenten angeschrieben und darum gebeten, sich im Zuge der Koalitionsverhandlungen auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Abfall- und Abwasserentsorgung nicht mit der Umsatzsteuer belegt wird. Mit Datum vom 23.11.2009 hat die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen auf dieses Anschreiben wie folgt geantwortet:

 

„Haben Sie vielen Dank für Ihren gemeinsamen Brief vom 21. Oktober 2009. Sie sprechen darin die Diskussion im Zuge der Koalitionsverhandlungen über eine Umsatzbesteuerung der Abfall- und Abwasserentsorgung an. Auch die Landesregierung sieht darin eine wichtige Frage. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 27. Oktober 2009 hat Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers deshalb auf die klarstellende Aussage im Koalitionsvertrag hingewiesen, dass Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden. Damit sollten Gebührenerhöhungen ausgeschlossen sein.“

Az.: II/2 24-21/33-10 qu/ko