Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 05.02.2010 (Az. 15 A 2642/09) abermals die ständige Rechtsprechung fortgesetzt, wonach Anschlusskosten für ein Grundstück an den öffentlichen Abwasserkanal von 25.000 Euro (ohne Kanalanschlussbeiträge) zumutbar sind.
Az.: II/2 24-22 qu-ko