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256/2010

Oberverwaltungsgericht NRW zu Kanalanschlusskosten

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Das OVG NRW hat mit Beschluss vom 05.02.2010 (Az. 15 A 2642/09) abermals die ständige Rechtsprechung fortgesetzt, wonach Anschlusskosten für ein Grundstück an den öffentlichen Abwasserkanal von 25.000 Euro (ohne Kanalanschlussbeiträge) zumutbar sind.

 

Az.: II/2 24-22 qu-ko