Mit der Einführung des neuen Personalausweises zum 1. November 2010 kommt auf die Personalausweisbehörden und ihre Mitarbeiter eine Vielzahl neuer Anforderungen zu. Zur Vorbereitung auf diese Aufgaben soll voraussichtlich Anfang August die endgültige Version des „Handbuchs für Personalausweisbehörden“ erscheinen. Darüber hinaus sollen den Mitarbeitern der Personalausweisbehörden sowohl E-Learning-Kurse als auch eintägige Schulungen angeboten werden.
Weitere Einzelheiten zur Einführung des Personalausweises sowie zu den angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten sind dem Erlass des Innenministeriums NRW vom 8.7.2010 zu entnehmen. Das Schreiben ist im Mitgliederbereich des Städte- und Gemeindebundes abrufbar unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Pass- und Personalausweisrecht.
Az.: I/2 113-01