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183/2011

Entwurf eines Windenergieerlasses

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Aus aktuellem Anlass weist die Geschäftsstelle darauf hin, dass der seit Wochen in der Öffentlichkeit diskutierte Entwurf eines Windenergieerlasses noch nicht in Kraft ist. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der letzten Woche gegenüber den zuständigen Ministerien auf etliche notwendige Änderungen in dem Entwurf hingewiesen. Nach Auskunft der Ministerien sehen andere Institutionen ebenfalls einen Änderungsbedarf. Schließlich wird am 06.04.2011 der Entwurf dieses Erlasses im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss erörtert.

Insoweit sei auf die Landtagsdrucksache 15/1323 - abrufbar unter www.landtag.nrw.de - hingewiesen. Im Nachgang soll der dann geänderte Entwurf nochmals mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden. Aufgrund dessen sollte daher derzeit von der Umsetzung des Entwurfs in der Fassung vom 07.02.2011 - soweit er den Kommunen schon vorliegt - Abstand genommen werden. Dies gilt auch für die Vornahme von vorbereitenden Handlungen zur Umsetzung des Entwurfs. Maßgeblich ist bis zum in Kraft treten eines neuen Erlasses der Erlass über die Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windkraftenergieanlagen vom 21.10.2005.

Az.: II/1 620-50