Der Gewerbesteuer-Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ liegt im Jahr 2011 bei 6 Punkten. Die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 7 vom 25. Februar 2011, S. 265).
Az.: IV 932-03