Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr von Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW haben am 17.03.2011 in Paderborn folgenden Beschluss zu Stationierungsentscheidungen im Rahmen der Bundeswehrreform und des Abzugs alliierter Truppen gefasst:
1. Die Ausschüsse stellen fest, dass die Truppenverkleinerung im Rahmen der Bundeswehrreform und der angekündigte Truppenabzug britischer Streitkräfte die von Kasernenschließungen und Personalabbau betroffenen Standortgemeinden und -regionen in Nordrhein-Westfalen vor erhebliche strukturelle Herausforderungen stellen. Bund und Alliierte sind aufgefordert, ihre Planungen baldmöglichst zu konkretisieren und hierzu die notwendige Transparenz herzustellen, damit die tangierten Kommunen frühzeitig die notwendigen Auffangkonzepte und Konversionsstrategien vorbereiten können.
2. Bund und Land stehen strukturpolitisch in der Pflicht, die Garnisonskommunen bei der Bewältigung der Truppenreduzierungen durch Ausgleichs- und Konversionsfonds (u.a. aus EU-Mitteln, Städtebauförderung, Umweltprogrammen und regionaler Wirtschaftsförderung) finanziell zu unterstützen sowie die Arbeit regionaler Konversionskonferenzen aktiv zu begleiten. Regionalpolitischen Belangen ist sowohl bei den Umsetzungsschritten von Bundeswehrreform und alliiertem Truppenabzug als auch bei zukünftigen Entscheidungen zu Behördenstandorten von Bund und Land Gewicht zu verschaffen.
3. Aus Sicht der Ausschüsse ist der durch die Streitkräftereform bedingte Strukturwandel von den betroffenen Kommunen erfolgreich nur zu bewältigen, wenn darüber hinaus
- den Gemeinden aus Gründen des Gemeinbedarfs, der Stadtentwicklung oder der Wirtschaftsförderung eine Option zum Erwerb und zur Entwicklung freiwerdender Liegenschaften eingeräumt wird,
- zur Folgenutzung gewünschte Flächen den Gemeinden unbürokratisch, flexibel und mit der Garantie der Altlastenfreiheit überlassen werden,
- gemeindliches Planungsrecht nicht dadurch eingeschränkt wird, dass sich der Bund bzw. die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wegen ziviler Nachnutzung militärischer Wohnungen verkehrswertsteigernd auf Bestandsschutz beruft sowie
- durch den Deutschen Bundestag die Gewährung von Grundstücksverbilligungen wegen gesellschaftspolitischer Zielsetzungen wieder haushaltsrechtlich abgesichert wird.
4. Angesichts der Erfahrungen mit den NRW-Konversionsprojekten seit Anfang der 1990er Jahre empfehlen die Ausschüsse, die durch zivile Nachnutzung militärisch genutzter Flächen in Innenbereichen wie in Freiräumen möglichen Chancen für die Orts- und Landschaftsentwicklung im regionalen Verbund sorgfältig zu prüfen. Gleichzeitig unterstreichen sie die Bereitschaft der kommunalen Spitzenverbände zur engen Kooperation insbesondere mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Truppenabbau, NRW.Urban und dem Internationalen Konversionszentrum Bonn, aber auch den anderen insbesondere überregionalen Akteuren von Wehrbereichsverwaltung, Arbeitsmarktpolitik, Stadtentwicklung, Wohnungswirtschaft oder Forschung.
Az.: III 155-60