Seit Jahren führt der Motorradlärm insbesondere in Eifelgemeinden zu Beschwerden von Bürgern und Gästen wie auch zu Sicherheitsproblemen. In einer Resolution fordern Kommunen in der Region jetzt
- die Senkung der gesetzlich höchstzulässigen Grenzwerte für Motorradräder und Motorroller auf das derzeitige Niveau von PKW auf „70 db“,
- die Ermöglichung eines vereinfachten Testverfahrens zur Verkehrskontrolle der leicht manipulierbaren und zu lauten Ersatzschalldämpfer durch verlässliches Erkennen im Verkehr,
- die angemessene Sanktionierung des Benutzers und Halters der illegal manipulierten Maschinen durch Erhöhung von Bußgeld und Punkten im Verkehrszentralregister,
- die Änderung der Genehmigungsvorschriften und den Entzug der Typgenehmigung von Lärm steigerndem technischen Zubehör
und zusätzlich wegen hoher Geschwindigkeit und Lärm
- die Einführung der Halterhaftung bei Verstößen,
- die Einführung von Frontkennzeichen bei Motorrädern.
Die Geschäftsstelle hat den Text der Resolution an den DStGB mit der Bitte weitergeleitet, die Problematik in den gesetzgebenden Gremien vorzutragen.
Az.: III 155-00