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26/2011

Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2010

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Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat eine schriftliche Stellungnahme zur Ergänzungsvorlage zum Haushaltsgesetzentwurf — Drs. 15/600 — gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags NRW abgegeben. Die Ergänzungsvorlage sieht insbesondere die — vorsorgliche - Bildung einer besonderen Rücklage zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Kosten im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2010 (VerfGH 12/2009) von 370 Mio. Euro vor. Die kommunalen Spitzenverbände werten die vorsorgliche Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel als positives Signal der Landesregierung, dass die Entscheidung des VerfGH ernst genommen wird und dass das Land gewillt ist, seinen verfassungsgerichtlich festgestellten Verpflichtungen auf der Grundlage des Konnexitätsausführungsgesetzes alsbald nachzukommen.

Die Stellungnahme kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Landeshaushalt > Stellungnahmen abgerufen werden.

Az.: IV/1 904-02/1