Das Land fördert den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur aus Mitteln der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und aus Mitteln des EFRE-Strukturfonds der Europäischen Gemeinschaft. Zum 01.06.2011 wurde die Aufgabe der Bewilligungsbehörde für das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm von der NRW.BANK auf die Bezirksregierungen — Dezernate 34 — übertragen.
Az.: III/1 450-40