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280/2011

Bußgeldbescheid gegen die Schlingmann GmbH & Co. KG

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Im Nachgang zu dem Schnellbrief vom 19.04.2011 (Nr. 49/2011)  hat die Schlingmann GmbH & Co. KG den kommunalen Spitzenverbänden den gegen sie ergangenen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 28.01.2011 übermittelt. Da das Unternehmen auch mit der Weitergabe an die Städte- und Gemeinden einverstanden ist, kann dieser Bescheid einschließlich der Bewertung des Rechtsvertreters des Unternehmens im Intranet unter Fachinfo/Service - Bauen und Vergabe — Feuerwehrkartell abgerufen werden.

Wie bereits in dem o.g. Schnellbrief angekündigt, wird die Geschäftsstelle über die bis spätestens zum 15. Mai 2011 abzugebenden Erklärungen der am Kartellverfahren beteiligten Unternehmen informieren.

Az.: II/1 609-90