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133/2011

Neuregelungen im Sozialrecht seit Januar 2011

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In den StGB NRW-Mitteilungen 47/2011vom 10.01.2011 wurde über die Höhe des Elterngeldes informiert. Hierbei wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens der Maximalbetrag mit 800 Euro angegeben. Tatsächlich sieht § 2 Abs. 1 BEEG einen Höchstbetrag von 1.800 Euro vor.

Az.: III 801