weiss

495/2011

Verlängerung der Äußerungsfrist für die Albert Ziegler GmbH & Co. KG

Link kopieren

Mit Schnellbrief vom 26.09.2011 (142/201) hatten wir unter der dortigen Nr. 3 berichtet, dass die Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG sich bis zum 05.10.2011 erklären kann, ob sie sich an der Finanzierung des Schadensgutachtens beteiligen wird. Diese Frist wurde aufgrund einer Bitte der Firma letztmalig auf den 14.10.2011 verlängert. Die Geschäftsstelle wird sodann berichten.

Az.: 609-90