Am 26.07.2011 ist das geänderte Wasserentnahmeentgeltgesetz des Landes NRW (WasEG NRW) in Kraft getreten (GV.NRW. 2011, Seite 377 ff.). Das Entgelt für die Wasserentnahme beträgt nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WasEG nunmehr 4,5 Cent pro m3. Außerdem ist in § 9 Abs. 3 zusätzlich aufgenommen worden, dass aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgeltes auch Mittel für Aufgaben der Altlastensanierung und Altlastenaufbereitung zur Verfügung gestellt werden.
Az.: II/2 20-00 qu-ko