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363/2011

Information des NRW-Schulministeriums zu Sekundarschule und Schulkonsens

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Nachdem CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN gemeinsame Leitlinien zu einem schulpolitischen Konsens für Nordrhein-Westfalen verabschiedet haben, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage unter www.schulministerium.nrw.de entsprechende Papiere zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört auch eine FAQ-Liste zur Sekundarschule. Die Papiere können von StGB NRW-Mitgliedskommunen auch im Mitgliedsbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur, Sport/Schule/Sekundarschule/Schulkonsens abgerufen werden.

In der FAQ-Liste ist auch die Frage beantwortet, wie horizontale und vertikale Lösungen von Sekundarschulen aussehen. Im Einzelnen ist hierzu Folgendes ausgeführt worden:

„Kann die Sekundarschule auch mit Teilstandorten geführt werden?

Ja, horizontale Teilstandortbildungen (z.B. Standort A Jahrgang 5-6, Standort B Jahrgang 7-10) sind möglich. Bei vertikalen Lösungen (Standort A Jahrgang 5-10, Standort B Jahrgang 5-10) kann ein Teilstandort auch zweizügig geführt werden, wenn der andere Standort mindestens dreizügig geführt wird. Dies gilt, wenn damit das letzte weiterführende Schulangebot einer Gemeinde gesichert wird.“

Az.: IV/2 209-1