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404/2011

Pflicht zur Genehmigung von Solaranlagen

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Am 04.07.2011 wurde in den Landtag ein Gesetzentwurf zur Änderung des § 65 Abs. 1 und Abs. 2 BauO NRW eingebracht. Durch diese Änderung soll ermöglicht werden, dass Solaranlagen in, an oder auf Gebäuden und Kleinwindkraftanlagen von bis zu 10 m Höhe ohne Baugenehmigung zu errichten sind. Zudem wird in diesem Fall keine Baugenehmigung mehr für die geänderte Nutzung der Gebäude benötigt. Unberührt von dieser beabsichtigten Gesetzesänderung bleiben die Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung sowie zum Denkmalschutz. Der Gesetzentwurf reagiert damit auf eine Rechtsprechung des OVG vom 20.09.2010 (Az.: 7 B 985/10). Der Gesetzentwurf forciert so den Ausbau der erneuerbaren Energie unter energie- und klimapolitischen Gesichtspunkten und ist unabhängig davon, ob der erzeugte Strom überwiegend zur Eigenversorgung erzeugt wird.

Az.: II/1 660-00