weiss

80/2012

Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

Link kopieren

Die kommunalen Spitzenverbände haben in einer Stellungnahme vom 28.11.2011 gegenüber dem Landtag deutlich gemacht, dass sie den Gesetzentwurf für ein Verbandsklagerecht ablehnen. Sie sehen keine fachliche Notwendigkeit für solche Rechte, rügen die Gesetzgebungskompetenz des Landes sowie ferner die umfassenden behördlichen Prüfpflichten, die dadurch bedingten Verzögerungen im Genehmigungsverfahren sowie die Missachtung des Konnexitätsgrundsatzes. Die Stellungnahme ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter "Fachinformation und Service — Fachgebiete - Bauen und Vergabe — Stellungnahmen" abrufbar.

Az.: II/1 660-00