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35/2012

Schülerfahrkostenverordnung an G8 angepasst

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Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Presseerklärung vom 17. Januar 2012 darauf hingewiesen, dass das Landeskabinett die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung auf den Weg gebracht habe. Damit werde sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich künftig genauso behandelt würden wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klasse in anderen Schulen der Sekundarstufe I. Die Änderung soll zum kommenden Schuljahr (2012/2013) umgesetzt werden.

Der Verordnungsentwurf sehe vor, Kommunen für die entstehenden Mehrkosten einen finanziellen Ausgleich von etwa 6,5 % Mio. Euro jährlich zu gewährleisten. Nach der Billigung durch das Kabinett gehe der Entwurf jetzt in die Verbändeanhörung.

Az.: IV/2 211-13