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327/2012

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten

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Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 29.02.2012 — 1 K 138/10 — dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Hinzurechnung der Entgelte für Schulden sowie der Miet- und Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 1 Buchstaben a, d und e GewStG mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist. Zwar haben in der Vergangenheit sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsvorschriften bestätigt. Durch zwischenzeitliche Änderungen der Hinzurechnungsvorschriften durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sei allerdings eine erneute Prüfung geboten.

Die StGN NRW-Geschäftsstelle teilt die Rechtsauffassung des Vorlagegerichts nicht und empfiehlt deshalb auch keine Aussetzung oder Ruhendstellung laufender Besteuerungsverfahren. 

Az.: IV 932-00/1