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161/2012

NRW-Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum geändert

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Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNGÄndG NRW) vom 10.01.2012 ist am 26.01.2012 in Kraft getreten.

Mit dem Änderungsgesetz werden im WFNG Satzungsermächtigungen zu Gunsten der Kommunen eingeführt, mit denen diese Genehmigungsvorbehalte vor der Zweckentfremdung frei finanzierten Wohnraums bzw. Mieterbenennungsrechte nach Ablauf von Besetzungsrechten festlegen können. Mit diesen Nachfolgeregelungen für die frühere „Zweckentfremdungsverordnung“ und „Überlassungsverordnung“ soll die Möglichkeit verbessert werden, Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt bei der Versorgung mit gefördertem, preiswertem Wohnraum effektiver zu helfen.

Daneben werden Klarstellungen vorgenommen, die sich aus der bisherigen Anwendung des Gesetzes in der Praxis als regelungsbedürftig erwiesen haben. Das Änderungsgesetz ist im GV.NRW Seite 16 veröffentlicht worden und unter www.recht.nrw.de abrufbar.

Az.: II gr-ko