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427/2012

Gesetzentwurf zum Belastungsausgleich beim U3-Ausbau

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Die NRW-Landesregierung hat am 27.06.2012 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe — BAG-JH) in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf kommt das Land der Verpflichtung nach Art. 78 Abs. 3 S. 2 Landesverfassung NRW nach.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten bereits zu dem nahezu identischen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Belastungsausgleichs zum U3-Ausbau eine Stellungnahme abgegeben, die dem Gesetzentwurf als Anlage 2 beigefügt worden ist. Wegen der Einzelheiten wird auf die 28 Seiten umfassende Landtagsdrucksache 16/128 hingewiesen, die im Internet unter www.landtag.nrw.de abgerufen werden kann.

Az.: III/2 711-2