weiss

441/2012

LKW-Maut auf Bundesstraßen

Link kopieren

Die LKW-Mautpflicht wird jetzt auch für einige gut ausgebaute Bundesstraßen erhoben. In NRW geht es um acht Straßen-Abschnitte.

 B 1 — Dortmund Westfalendamm in Richtung Dortmund/Unna

B 51 — Münster-Hafen nach Münster-Süd

B 52 — Autobahnkreuz Kreuz Bonn-Ost nach Bad Honnef

B 54 — Dortmund Rheinlanddamm/Ruhrallee — in Richtung Dortmund Süd

B 54 — Anschlussstelle Krombach Richtung Siegen

B 64 — Anschlussstelle Paderborn-Zentrum i. Richtung Süd-Ost Warburger Str.

B 236 — Anschlussstelle Dortmund-Nordost nach Dortmund-Berghofen

B 236 — Gummersbach-Derschlag nach Bruchermühle

Die Geschäftsstelle weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass nach § 45 Abs. 9 StVO die Straßenverkehrsbehörden Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch anordnen dürfen, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können (sog. Maut-Ausweichverkehre).

Az.: III/1 644-02