Mit einem Runderlass vom 18.09.2013 hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Regelungen zum Einsatz von Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten an Schulen getroffen. Diese sollen im Zuständigkeitsbereich des Landes Lehrerinnen und Lehrer und Schulleitungsmitglieder entlasten und diesen damit mehr Raum für ihre pädagogische Tätigkeit geben. Die Finanzierung erfolgt über das Land. Zuständigkeit des Schulträgers ist allerdings die räumliche Unterbringung und die Sach- und Büroausstattung. Der Runderlass findet sich in der BASS unter 21-01.
Az.: IV/2 211-11