weiss

28/2013

Neufassung des Geldanlage-Erlasses

Link kopieren

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat uns den Entwurf eines neugefassten Geldanlage-Erlasses zur Kenntnis gegeben. Der Erlass „Kommunales Haushaltsrecht - Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände“ (Az. 34 - 48.01.01/16 - 416/12) soll im Januar im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Der Entwurf kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Erlasse abgerufen werden.

In dem Erlass werden Rahmenbedingungen, der örtliche Anlagerahmen sowie die Gewährleistung einer sachgerechten Kontrolle und Überwachung der Anlage von Kapital geregelt. Im Kern beschränkt sich der Erlass bei der Vorgabe der zulässigen Anlageformen darauf, den Gemeinden die Möglichkeiten an die Hand zu geben, die auch von den kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Nordrhein-Westfalen bei solchen Geschäften nach § 16 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) genutzt werden dürfen.

Az.: IV/1 904-03