Mit Schreiben vom 24. Mai 2013 hat der Landesverband der Volkshochschulen in Nordrhein-Westfalen den Leiterinnen und Leitern der Volkshochschulen ein „Informationsblatt zur Umsatzsteuer“ weitergeleitet, das von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Krause & Partner im Auftrag des DVV (Deutscher Volkshochschulverband) erstellt wurde.
In diesem Schreiben wird über eine vermehrte Aufmerksamkeit der Finanzverwaltungen und der steuerlichen Außenprüfung im Hinblick auf die Umsatzsteuerfreiheit von VHS-Kursen hingewiesen und hierzu auch weitergehende Tipps zur Programmgestaltung unter Berücksichtigung des steuerrechtlichen Bildungsauftragsbegriffs gegeben und in bestimmten Situationen die Bildung von Rücklagen empfohlen. Das Informationsschreiben liegt den kommunalen Volkshochschulen vor.
Az.: IV/2 330-40/1