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304/2013

StGB NRW-Positionspapier „Wirtschaftsförderung in kreisangehörigen Kommunen“

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Der kreisangehörige Raum bietet Unternehmen und Arbeitnehmern viele attraktive Standorte. Mehr als 70% der Betriebe im produzierenden Gewerbe sind in kreisangehörigen Städten und Gemeinden angesiedelt. Sie bieten Arbeitsplätze für etwa  70% der Beschäftigten in NRW. Kreisangehörige Städte und Gemeinden unterscheiden sich in Bezug auf ihre Einzelhandelssituation, einheitliche Öffnungszeiten, Innenstadtmarketing, Erreichbarkeit, Parkplatzsituation usw. per se gewaltig von Großstädten. Sie brauchen daher passgenaue Konzepte für ihre Standortentwicklung.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat jetzt durch eine Expertengruppe von kommunalen Praktikern und unter fachlicher Mitwirkung von „ExperConsult“ in Dortmund die „Thesen des Ausschusses für Strukturpolitik und Verkehr des StGB NRW“ zu Strategien, Konzepten und Schwerpunkten der Wirtschaftsförderung in kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet. Das Strategiepapier ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen auf der Website www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/fachinfoservice/fachgebiete/kategorie/mittelstands-und-wirtschaftsfoerderungstrukturpolitik abzurufen. Da diese Herausforderungen der StGB NRW-Mitgliedskommunen nicht nur im Vergleich zu Großstädten und Ballungsräumen, sondern auch innerhalb der Mitgliedschaft höchst unterschiedlich sind, hat der Verband gemeinsam mit ExperConsult eine Checkliste entwickelt, mit der jede Kommune eine individuelle, realistische Standortanalyse sowie eine Entwicklungsperspektive erstellen kann. Auch sie ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet-Angebot des StGB NRW abrufbar.

Az.: III/1 450-70