weiss

256/2013

Verwendung der Sportpauschale sowie der Schulpauschale/Bildungspauschale

Link kopieren

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK) hat uns die Entwürfe geplanter Neufassungen der Erlasse zur Verwendung der Sportpauschale und der Schul-/Bildungspauschale übersandt. Das MIK beabsichtigt, diese Erlasse Ende April zu veröffentlichen. Die Erlasse können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Erlasse abgerufen werden.

Durch die Einbeziehung verschiedener Erlassregelungen zur Verwendbarkeit der Pauschalen in einem neuen Erlass wird die praktische Handhabbarkeit verbessert. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu den Erlassen eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, die ebenfalls von StGB NRW-Mitgliedskommunen unter o. g. Adresse abrufbar ist.

Az.: IV/1 902-01/1