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759/2013

Denkmalförderung für selbstgenutzte Wohngebäude

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Das Land NRW hat zur  Stärkung der städtebaulichen Funktion von Wohnquartieren, Wohnsiedlungen und Wohngebäuden von besonderem städtebaulichem Wert und zum Erhalt des gebauten historischen Erbes die Förderrichtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest) geändert, als dass außerdem bauliche Maßnahmen zur denkmalgerechten Erneuerung von selbst genutzten Wohngebäuden (Eigenheime und Eigentumswohnungen sowie gemischt genutzte Wohngebäude) gefördert werden.

Förderzweck sind daher der Erhalt und die Modernisierung von denkmalgeschützten oder denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden. Die entsprechenden förderfähigen Maßnahmen sind mit der unteren Denkmalbehörde und/oder dem Planungsamt der Kommune vorab abzustimmen. Für dieses Förderprogramm sind keine Einkommensgrenzen einzuhalten. Die geänderte Richtlinie sowie die entsprechende Lesefassung dieser Richtlinie können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Städtebau und Wohnungswesen abgerufen werden.

Az.: II/1 622-14