weiss

657/2013

Bundesregierung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Link kopieren

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/14298) zur aktuellen Problematik der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand geantwortet (BT-Drs. 17/14516). Die Bundesregierung versichert darin, dass der Kernbereich des öffentlichen Handelns - der originär hoheitliche Bereich, in dem es keinen Wettbewerb gibt - auch in Zukunft nicht der Umsatzsteuer unterliegen wird.

Beispielhaft genannt werden die Müllentsorgung aus privaten Haushalten und die Abwasserentsorgung. Voraussetzung sei allerdings, dass die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Des weiteren wird auf die existierende Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen, verwiesen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird das nächste Mal am 04.09.2013 tagen.

Az.: IV/1 920-05