Der oben genannte Runderlass befasst sich mit der wohngeldrechtlichen Berücksichtigung von Geld- und Sachbezügen an Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie der Einkünfte aus Freiwilligendiensten sowie mit der wohngeldrechtlichen Behandlung des Betreuungsgeldes. Der Erlass kann für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet des Verbandes (Mitgliederbereich) unter Fachinfo und Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe abgerufen werden.
Az.: II/1 651-20