Mit Schnellbrief Nr. 171 v. 04.10.2013 wurde den StGB NRW-Mitgliedskommunen die Proberechnungen des Landes zu den Wirkungen des Einheitslasten-Abrechnungsgesetzes für das Jahr 2012 übermittelt. Die Abrechnung der Einheitslasten wird — wie gehabt — zwei Jahre später, d. h. im Jahr 2014 erfolgen. Aus dem Finanzministerium wurde jetzt mitgeteilt dass die Abrechnung der Einheitslasten für das Jahr 2012 und deren Zahlung für den 28.03.2014 zusammen mit der GFG-Zahlung geplant ist.
Az.: IV/1 902-04/2