Am 05.06.2014 hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Die Energiewende durch Energieeffizienz voranbringen - EU-Energieeffizienzrichtlinie unverzüglich umsetzen“ (BT-Drs. 18/1619) in den Bundestag eingebracht. Dabei betont sie, dass die Richtlinie bis zum 5. Juni in nationales Recht umzusetzen war. Dies müsse die Bundesregierung dringend veranlassen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Bis jetzt habe die Bundesregierung Fristen für Zwischenziele, etwa die Meldung des dritten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans, verstreichen lassen oder nur unzureichende Mitteilungen an die EU-Kommission geschickt. Die Ende 2013 an die EU-Kommission gemeldeten Maßnahmen führten lediglich zu Einsparungen von 460 Petajoule pro Jahr. Das Einsparziel Deutschlands liege jedoch bei rund 2.000 Petajoule jährlich. Somit bestehe bis zum Jahr 2020 eine Umsetzungslücke von etwa 1.500 Petajoule. Auf diese Weise würden Chancen für den Klimaschutz sowie für die Erschließung von Kostensenkungspotenzialen und neuen Geschäftsfeldern für Handwerk und Mittelstand vergeben.
Es bedürfe vielmehr einer ambitionierten Energieeffizienzgesetzgebung mit einem Mix aus Energiesparstandards für Geräte und Gebäude, finanziellen Anreizen, marktwirtschaftlichen Instrumenten sowie qualifizierter Beratung und Information. Daher fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Schaffung eines neuen Energieeffizienzgesetzes, welchem eine koordinierende Funktion zukommen soll.
Dazu soll die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie mit der Zielsetzung, die Energieproduktivität zwischen 1990 und 2020 mindestens zu verdoppeln und den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Prozent gegenüber 2008 zu reduzieren, vorlegen. Daneben wird in dem Antrag unter anderem eine Erhöhung der finanziellen Ausstattung der KfW-Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung auf 2 Mrd. Euro pro Jahr und eine langfristige Verstetigung auf diesem Niveau gefordert. Damit soll die energetische Sanierungsquote auf drei Prozent pro Jahr erhöht werden.
In der Begründung betont die Fraktion, dass der Energieeffizienz bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen die zentrale Rolle zufällt. Durch Energieeffizienzmaßnahmen könnten zwei Drittel der Emissionen eingespart werden, während auf die erneuerbaren Energien das letzte Emissions-Drittel an Einsparpotenzial entfällt. Deshalb könne nur die Verbindung von Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien die zentralen Herausforderungen in den Bereichen des Klimawandels, der Energiesicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit bewältigen. Daneben seien weitere Effizienzmaßnahmen bis 2020 auch ein Jobmotor und würden 150.000 neue Arbeitsplätze schaffen (lt. Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung).
Nach umfangreicher Diskussion im Plenum wurde der Antrag an die Ausschüsse für Wirtschaft und Energie, Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. Im Laufe der Aussprache betonten Grüne, Linke sowie die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD einheitlich die grundsätzliche Bedeutung der Energieeffizienz für die Energiewende und die Bekämpfung des Klimawandels. Zur Energieeffizienz wird es einen Parlamentskreis mit Vertretern aller Fraktionen geben.
Der Antrag ist im Volltext online abrufbar unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801619.pdf. Das Protokoll der 39. Sitzung des Deutschen Bundestages vom Donnerstag, den 5. Juni 2014 (TOP 6 b), ist abrufbar unter www.bundestag.de/dokumente/protokolle/amtlicheprotokolle/2014/ap18039/283070 .
Aus kommunaler Sicht ist angezeigt, die Energieeffizienz sowie Energieeinsparmaßnahmen primär in den Fokus zu nehmen. Hier kommt insbesondere der energetischen Gebäudesanierung im Bestand eine große Bedeutung zu. Dort fallen ein Drittel der CO2-Emissionen und 40 Prozent des Endenergieverbrauchs an. Demnach bestehen hier noch große Einsparpotenziale. Darüber hinaus müssen die KfW-Förderprogramme zur Gebäudesanierung auf 5 Milliarden Euro/Jahr aufgestockt werden, um dauerhaft auskömmlich zu sein.
Az.: II/3 811-00/8