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701/2014

Förderung von Dauerkleingärten

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Die NRW-Landesregierung hat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Dauerkleingärten bis zum 31.12.2024 verlängert. Zugleich sind nunmehr auch Wasserversorgungsleitungen auf öffentlichen Flächen bis zum Übergabepunkt privater Gartenparzellen förderfähig (MBL NRW S. 621).

Az.: II/1 611-25