Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.10.2014 (Az. 12 U 28/14) entschieden, dass die Systembetreiber im Rahmen des Dualen Systems nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung an den Einweg-Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Karton, die in der kommunalen Altpapiertonne erfasst werden, kein Eigentum erwerben. Das OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und der unterlegende Systembetreiber hat zunächst Fristwahrung Revision eingelegt.
Az.: II/2 32-16-4 qu-ko