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704/2014

OLG Stuttgart zum Eigentum an Einweg-Verpackungen

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Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 28.10.2014 (Az. 12 U 28/14) entschieden, dass die Systembetreiber im Rahmen des Dualen Systems nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung an den Einweg-Verkaufsverpackungen aus Papier/Pappe/Karton, die in der kommunalen Altpapiertonne erfasst werden, kein Eigentum erwerben. Das OLG Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen und der unterlegende Systembetreiber hat zunächst Fristwahrung Revision eingelegt.

Az.: II/2 32-16-4 qu-ko