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79/2014

Förderung von Elektrofahrzeugen

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Die Länder wollen per Gesetz eine stärkere Förderung von Elektrofahrzeugen erreichen. Im Zentrum steht die Einräumung von Parkvorrechten und Gebührenbefreiungen für emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge.

Der Bundesrat hat einen Gesetzesantrag des Landes Hamburg beschlossen. Damit soll im Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine rechtssichere Regelung von Parkvorrechten und Parkgebührenbefreiungen für Elektrofahrzeuge eingeführt werden. Konkret sollen die Länder die Ermächtigung erhalten, besondere Park- und Halteregelungen für Elektrofahrzeuge in § 6a StVG sowie eine Ermächtigung zur Befreiung von Elektrofahrzeugen von Parkgebührenordnungen nach § 6a StVG einzuführen.

Der Gesetzesantrag ist auf der Internetseite des Bundesrates unter der Rubrik Parlamentsmaterialien unter Angabe der Drucksachen-Nr. 671/13 herunterzuladen.

Az.: III/1 154-10