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16/2014

OVG Münster zu kommunaler Finanznot und Höhe der Grundsteuer

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In einem Beschluss vom 16.07.2013 (Az.: 14 A 2761/12) hat das OVG Münster den Antrag eines Grundsteuerzahlers auf Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil des VG Gelsenkirchen (5 K 1182/12) zurückgewiesen. Das Gericht ist der Argumentation des Klägers nicht gefolgt, der das Sozialstaatsprinzip und den Grundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ins Feld geführt hatte, um sich gegen die Erhöhung der Grundsteuer in seiner Heimatkommune zur Wehr zu setzen. Ferner hat das Gericht klargestellt, dass es für die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids unerheblich sei, ob die Ursache für den Finanzbedarf der beklagten Kommunen in kommunalen Fehlentscheidungen der Vergangenheit zu suchen ist oder ob vergleichbare Kommunen einen geringeren Finanzbedarf haben.

Az.: IV 931-00