Im Rahmen des Landesmodellprojekts „NRW bekämpft Energiearmut“ bietet die Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit den örtlichen Energieversorgungsunternehmen in Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Köln, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal einkommensbenachteiligten Haushalten eine Budget- und Rechtsberatung bei Zahlungsproblemen rund um die Energierechnung an. Um die monatliche Kostenbelastung der von Energiearmut betroffenen Haushalte zu verringern, wird der wirtschaftlich-rechtliche Beratungsansatz mit einer Energiesparberatung (z. B. mit dem Stromspar-Check der Caritas in NRW) verknüpft.
Über das Landesmodellprojekt „NRW bekämpft Energiearmut“ informiert die Auswertung der Budget- und Rechtsberatung „Energiearmut“ für den Zeitraum 01.10.2012 bis 31.12.2013 und die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1823 vom 10.12.2013 „NRW bekämpft die Energiearmut?“ (Lt-Drs. 16/4795). Diese Dokumente sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abrufbar.
Az.: II/3 818-00