Mit Verordnung vom 20. Februar 2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW die Meldedatenübermittlungsverordnung NRW geändert. Betroffen davon ist u.a. die Übermittlung von Daten zur Vorbereitung der Beratung bezüglich vorschulischer Fördermöglichkeiten und zur Durchführung der Sprachstandsfeststellungsverfahren. Hierzu sollen die erforderlichen Meldedaten jeweils zum 1. Februar an die Schulämter und die Schulverwaltungen übermittelt werden. Zum 1. Januar 2014 wurde außerdem ein landesweites Meldeportal zum Abruf von Meldedaten für Behörden eingerichtet. Die neu gefasste Verordnung ist u.a. im Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (S. 182) veröffentlicht (BASS 12-51 Nr. 3).
Az.: IV/2 211-31