Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat speziell für Mieter einen Katalog von Fragen und Antworten zum Wohnungsaufsichtsgesetz auf ihrer Homepage veröffentlicht. Abrufbar sind diese unter www.mbwsv.nrw.de sowie www.mbwsv.nrw.de/wohnen/Mieter_schuetzen/Wohnungsaufsicht/index.php. Dort wird auch ausgeführt, dass Mieter keinen Anspruch auf ein Einschreiten gegenüber den Städten und Gemeinden haben. Gleichwohl haben diese selbstverständlich ermessensfehlerfrei zu entscheiden, ob und wie sie auf der Grundlage dieses Gesetzes einschreiten wollen. Im Übrigen beabsichtigt das Ministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden Hilfestellungen für Städte und Gemeinden zur Anwendung dieses Gesetzes zu erstellen. Diese soll recht zeitnah veröffentlicht werden.
Az.: II/1 651-2-6