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562/2014

PKW-Maut und Grenzregionen

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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat jetzt auf eine Anfrage im Bundestag mitgeteilt, dass es durch die geplante Pkw-Maut keine Gefahren für die wirtschaftliche Entwicklung von Grenzregionen sieht. Um wirtschaftlich nachteilige Folgen auszulösen, seien die Kosten der Jahresvignette zu niedrig. Verlagerungen von Verkehr auf kommunale und Landesstraßen könnte die Wirtschaft in den Grenzregionen hingegen schädigen. Eine Beschränkung der Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen sei daher falsch. Die Verteilung der Mautmittel werde mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. 

DStGB und StGB NRW begrüßen den Ansatz, mit der Pkw-Maut alle Straßen, also auch Landes- und kommunale Straßen zu erfassen. Dabei ist eine Beteiligung der Kommunen am Mautaufkommen unverzichtbar, denn das kommunale Straßennetz ist teilweise in einem besorgniserregenden Zustand. Darüber hinaus ist es erforderlich, Ausweichverkehre zu unterbinden. Gerade in Grenzbereichen wäre eine Pkw-Maut, die nur auf Autobahnen und Bundesstraßen erhoben würde, ein falscher Ansatz. Sie würde zu massiven Ausweichverkehren mit Staus und Umweltbelastungen führen, wenn Verkehrsteilnehmer zur Vermeidung der Maut auf kommunale Straßen und auf Landesstraßen ausweichen würden.

Az.: III/1 644-11